Wien – Die Österreichische Bundesregierung hat heute die schrittweise Senkung der Körperschaftssteuer (Köst) von 25% auf 23% bei gleichzeitiger Einführung eines Investitionsfreibetrags beschlossen.
Durch eine Kumulierung all dieser Steuervorteile wird die Gründung einer GmbH noch attraktiver denn je, da diese Rechtsform – im Vergleich zu allen anderen – am meisten von dieser Steuerreform profitiert.
Erfahren Sie mehr über die Vorteile der Ökosozialen Steuerreform und welche umfangreichen Steuergestaltungsmöglichkeiten bei einer GmbH Gründung sich dadurch für Sie ergeben.